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Gut zu wissen!

Wie weit geht Notwehr?

Welche Alltagsgegenstände kann ich als Waffe nutzen? Welche Rechte habe ich? An wen wende ich mich nach einem Übergriff? Wo finde ich Hilfe als Betroffene? Es gibt viele Fragen rund um das Thema Selbstverteidigung. Die wichtigsten davon, habe ich hier für Dich zusammen gestellt.






Tipps zum Thema Selbstverteidigung

Waffen, die man häufig bei sich trägt:

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Pfefferspray


ist wirkungsvoll aber mit größter Vorsicht und nur im Freien anzuwenden. Windstärke und vor allem Windrichtung sind unbedingt zu beachten, was in Gefahrensituationen nicht immer ohne weiteres möglich ist.

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Eine Handtasche


haben die meisten Frauen immer dabei. Gerade wenn sie groß und schwer ist, kann sie im Notfall als Schlagwaffe genutzt werden und eine gute Wirkung erzielen.

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Der Schlüsselbund


kann als Schlagwerkzeug umfunktioniert werden, wenn man die einzelnen Schlüssel zwischen die Finger steckt und mit der Hand eine Faust bildet.


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Der Regenschirm


kann zum Schlagen und zur Abwehr des Angreifers zum Einsatz kommen, als auch, um ihn auf Distanz zu halten.

Stifte jeder Art


können bei der Befreiung aus Umklammerungen oder Würgegriffen hilfreich sein, indem man hier neuralgische Körperstellen angreift, wie z.B. die Augen, Nieren, Weichteile.

Ein Handtaschenalarm


mit seinem schrillen Alarmton, dient als Abschreckung und zieht Aufmerksamkeit auf sich. Er kann am Schlüsselbund angebracht und per Knopfdruck ausgelöst werden.

Ein Absatzschuh


kann mit seinem spitzen Absatz, einen potentiellen Angreifer verletzen, ihn aus dem Konzept bringen und auf Abstand halten.

Nutze deine Umgebung


wenn Du draußen unterwegs bist. Du kannst Sand, Erde oder Steine, die auf dem Boden liegen verwenden, um sie dem Angreifer ins Gesicht zu werfen.




Wichtige Notwehr-Paragraphen in der Übersicht!


Alle nachfolgend erwähnten Paragraphen dienen nur zu Deiner Information und stellen keine juristische Beratung dar. Ich übernehme im Bezug auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung. Für einen Rat oder Hilfe im juristischen Sinne, solltest Du einen kompetenten Anwalt aufsuchen.

Paragraph 32 StGB - Notwehr


Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Die entscheidenden Worte hier sind "gegenwärtig" und "rechtswidrig".

Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung


Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand


Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Paragraph 35 StGB - Entschuldigender Notstand


Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte. Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragrah 49 Abs. 1 zu mildern.







Beratungs & Informationsstellen


Hier findest Du wichtige Ansprechpartner & Anlaufstellen, die Dir im Falle des Falles, Beratung, Unterstützung, Sicherheit und seelischen Beistand geben können.
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Telefonseelsorge


Sorgen kann man teilen.
Kostenlose Hotline:
0800/111 0 111

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Polizei Beratungsstelle


Opferhilfe & Informationen bei Körperverletzung, Häuslicher Gewalt, Sexuellem Missbrauch und Stalking

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Frauennotruf


in München, Beratungsstelle & Krisentelefon bei Gewalt

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Weisser Ring


Beratungsstelle für Kriminalitätsopfer